Zusätzliche Teilnahmebedingungen für die Verlosung 2025/26
Veranstalter Veranstalter der Verlosung ist die Hörmann Haustechnik GmbH & Co. KG, Ravensburger Str. 33, 88046 Friedrichshafen. Mit der Teilnahme an dieser Verlosung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Aktionszeitraum und Fristen Teilnahmeschluss: Der Vertragsabschluss (Unterzeichnung des Angebots) muss bis 31.12.2025 erfolgen, um an der Verlosung teilzunehmen. Einbaufrist: Die Montage/Installation der vereinbarten Anlage muss bis spätestens 15.02.2026 abgeschlossen sein. Auslosung: Die Ziehung des Gewinners erfolgt am 28.02.2026. Der Gewinn wird unter allen gültigen Teilnahmen zufallsbasiert ausgelost (siehe Gewinn und Auslosung). Teilnahmeberechtigung Kunden mit Wohnsitz in Deutschland: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und im Aktionszeitraum einen Vertrag mit dem Veranstalter über eine Heizungs- oder Sanitärinstallation abschließen. Voraussetzung der Leistungserbringung: Der Einbau der Anlage muss innerhalb der oben genannten Frist erfolgt sein, und der Rechnungsbetrag muss zum Zeitpunkt der Auslosung vollständig beglichen sein. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme bzw. Gewinn. Ausschluss bestimmter Personen: Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren direkte Angehörige. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Partnerunternehmen oder Subunternehmer, die an der Durchführung der Installation beteiligt sind. Gültigkeit der Teilnahme: Jeder Vertrag, der die obigen Kriterien erfüllt, nimmt einmal an der Verlosung teil. Im Falle eines Widerrufs oder einer nachträglichen Auflösung des Vertrages (z. B. durch Kündigung oder Nichtzustandekommen der Montage) entfällt die Teilnahmeberechtigung rückwirkend. Gewinn und Auslosung Gewinn: Verlost wird eine vollständige Erstattung des Rechnungsbetrags der Installation für den Gewinner. Das bedeutet, der Gewinner erhält den Einbau der Heizung/Sanitäranlage effektiv kostenlos (Rückzahlung des bereits gezahlten Betrags). Eine etwaige Auszahlung des Gewinns erfolgt in Euro. Anzahl der Gewinner: Es wird ein (1) Gewinner gezogen, sofern nicht anders angekündigt. Eine Barauszahlung oder Umwandlung des Gewinns in andere Sachleistungen ist nicht erforderlich, da der Gewinn selbst in Form einer Zahlungsrückerstattung gewährt wird. Verlosungsmodus: Jede qualifizierte Teilnahme erhält Los-Chancen abhängig vom Installationsmonat: 10 Lose für Installationen, die im Dezember 2025 fertiggestellt werden, 5 Lose für Installationen im Januar 2026, und 2 Lose für Installationen bis 15. Februar 2026. Je früher also der Einbau erfolgt, desto mehr Lose erhält der Teilnehmer für die Ziehung. Alle Lose nehmen an der zufälligen Verlosung am 28.02.2026 teil; die Ermittlung des Gewinners erfolgt per Losziehung nach dem Zufallsprinzip. Gewinnwahrscheinlichkeit: Die tatsächliche Gewinnchance hängt von der Gesamtzahl der teilnehmenden Aufträge ab. Zum Beispiel würde sich bei ca. 45 Installationen im Dezember und je 60 im Januar und Februar für Teilnehmer mit Dezember-Einbau eine Gewinnchance von ungefähr 1:76 ergeben (für Januar-Einbau ca. 1:154, für Februar-Einbau ca. 1:400). Diese Angaben dienen der Transparenz und basieren auf einer rechnerischen Prognose; die tatsächliche Gewinnwahrscheinlichkeit kann abweichen. Gewinnbenachrichtigung und Auszahlung Benachrichtigung des Gewinners: Der gezogene Gewinner wird vom Veranstalter privat benachrichtigt - in der Regel per Telefon oder E-Mail an die beim Vertragsabschluss angegebenen Kontaktdaten. Der Gewinner wird zeitnah nach der Ziehung kontaktiert. Rückmeldungspflicht: Der Gewinner muss die Annahme des Gewinns innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung bestätigen (per Antwort auf die E-Mail oder telefonisch). Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Gewinn anderweitig – z. B. durch Ziehung eines Ersatzgewinners - zu vergeben. Gewinnauskehrung: Die Erstattung des Rechnungsbetrags wird nach Gewinnerbekanntgabe in Abstimmung mit dem Gewinner veranlasst. Die Auszahlung erfolgt in der Regel durch Banküberweisung auf ein vom Gewinner anzugebendes Konto. Eventuelle mit dem Gewinn verbundene Folgekosten (z. B. zukünftige Betriebs-/Wartungskosten der Anlage) trägt der Gewinner selbst; der Gewinn umfasst ausschließlich die Erstattung des einmaligen Installationsaufwands. Datenschutz und Einwilligung Verwendung personenbezogener Daten: Die im Rahmen des Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Kontaktdaten) werden vom Veranstalter ausschließlich für die Durchführung der Verlosung verwendet, insbesondere für die Losziehung und Benachrichtigung des Gewinners  . Eine darüberhinausgehende Verwendung, etwa zu Werbezwecken, erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Teilnehmers . Gewinnerbekanntgabe und Einwilligung zur werblichen Nutzung Der Gewinner erklärt sich im Rahmen seiner Teilnahme ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter im Falle eines Gewinns Bild- und Videoaufnahmen mit ihm anfertigt, die die Übergabe, Nutzung oder Montage der gewonnenen Leistung (z. B. Wärmepumpe) zeigen. Der Gewinner räumt dem Veranstalter das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, diese Aufnahmen zu Zwecken der Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation zu nutzen und zu veröffentlichen. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters, in sozialen Medien, in Online-Anzeigen, in Printmaterialien sowie in sonstigen Marketingkanälen. Der Gewinner wird in allen Veröffentlichungen ausschließlich in teilanonymisierter Form genannt (Vorname + abgekürzter Nachname + Wohnort, z. B. „Alex M. aus Friedrichshafen“). Eine vollständige Namensnennung oder Veröffentlichung der genauen Adresse findet nicht statt. Der Gewinner verpflichtet sich, nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter an einem kurzen Video-Interview teilzunehmen sowie Foto- und ggf. Videoaufnahmen am Installationsort zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht. Der Gewinner kann seine Einwilligung zur Nutzung der Bild- und Videoaufnahmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Veröffentlichungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, bleiben rechtmäßig. Datenschutzinformationen: Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des Veranstalters, abrufbar unter der auf der Unternehmenswebsite angegebenen Datenschutzerklärung. Auf Verlangen des Teilnehmers erteilt der Veranstalter jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten und berichtigt oder löscht diese, soweit gesetzlich zulässig. Vorzeitige Beendigung, Änderung und Ausschluss Vorbehalt der Beendigung/Änderung: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden oder die Bedingungen anzupassen. Von diesem Recht kann insbesondere Gebrauch gemacht werden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung nicht mehr gewährleistet werden kann. In einem solchen Fall bestehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter (insbesondere kein Gewinn- oder Schadensersatzanspruch). Ausschluss von Teilnehmern: Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Verlosung auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, unwahre Angaben machen oder versuchen, sich durch manipulative Maßnahmen einen Vorteil zu verschaffen. Falls ein ausgeschlossener Teilnehmer bereits zum Gewinner gezogen wurde, kann der Gewinn nachträglich aberkannt und ggf. ein Ersatzgewinner gezogen werden. Ausgeschlossene Vertragsfälle: Sollte ein Teilnehmer den zugrundeliegenden Installationsvertrag widerrufen oder kündigen, oder sollte der Vertrag aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen nicht zur Ausführung kommen, erlischt die Teilnahme an der Verlosung. Bereits zugeteilte Lose werden in diesem Fall aus dem Lostopf entfernt. Sonstige Bestimmungen Keine Barauszahlung & Rechtsweg: Soweit nicht anders geregelt, ist eine Barauszahlung des Gewinns nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere hinsichtlich der Ermittlung des Gewinners und der Gewinnauskehrung. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften am Wohnsitz des Teilnehmers bleiben - sofern anwendbar - unberührt . Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
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